Justiz
Anklage gegen fünf Klimaaktivisten in Deutschland
24.03.2025, 15:23
Die Generalstaatsanwaltschaft München hat wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung Anklage gegen fünf Mitglieder der ehemaligen Letzten Generation erhoben. Eine entsprechende Mitteilung der Gruppe selbst wurde der Deutschen Presse-Agentur aus mit dem Vorgang vertrauten Kreisen bestätigt.
Ob es zum Prozess kommt, entscheidet nun das Landgericht München I. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Ein Sprecher des Landgerichts München I äußerte sich auf Nachfrage nicht zu dem Fall. Konkrete Angaben sind seitens der Gerichte in solchen Fällen meist aber erst üblich, nachdem alle Beschuldigten nachweislich direkt über eine Anklageerhebung informiert wurden. Auch die Generalstaatsanwaltschaft München äußerte sich auf Anfrage zunächst nicht.
Deutschlandweite Razzia sorgte für Aufsehen
Eine deutschlandweite Razzia der Ermittler in dem Fall hatte im Mai 2023 teils scharfe Kritik und Streit vor Gericht ausgelöst. Damals hatten 170 Polizisten 15 Objekte in sieben deutschen Bundesländern durchsucht. Unter Federführung der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) und des Landeskriminalamts in Bayern wurde auch die Internetseite der Gruppe vorübergehend abgeschaltet.
Bayerische Ermittler hatten auch einen Telefonanschluss der damals noch Letzte Generation genannten Gruppe abgehört, der unter anderem als Pressekontakt genutzt worden war - was wiederum Kritik unter anderem von Journalistenverbänden hervorgerufen hatte. Gerichte in München beurteilten die Razzia und die Abhöraktion aber letztlich als weitgehend rechtmäßig.
Nicht die erste Anklage ihrer Art
Es ist nicht die erste Anklage gegen Mitglieder der Gruppe wegen des Vorwurfs der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Der bayerische Fall war vor allem wegen der Ermittlungsmethoden besonders in den Fokus der Öffentlichkeit geraten. Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) bezeichnete die Durchsuchungsaktion als «völlig absurd». Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International nannte die Ermittlungen ein «ganz schweres Geschütz» und einen «Angriff auf das Recht auf friedlichen Protest und die Zivilgesellschaft».
Bei Verurteilung drohen lange Haftstrafen
Der Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung kann nicht nur drastischere Schritte während der Ermittlungen bedeuten. Bei einer Verurteilung wegen dieses Vorwurfs droht den Rädelsführern bis zu fünf Jahren Haft, in manchen Fällen sogar bis zu zehn Jahren.
Dafür müsste unter anderem nachgewiesen werden, dass der Zweck oder die Tätigkeit der Letzten Generation auf die Begehung von Straftaten gerichtet war, die mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden können. Dazu gehört zum Beispiel auch Nötigung - einer der Hauptvorwürfe bei den umstrittenen und inzwischen weitgehend eingestellten Straßenblockaden.
Was war der Zweck der Letzten Generation?
Eine weitere Bedingung wäre laut Strafgesetzbuch, dass Straftaten der Klimaaktivisten nicht nur «ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung» sind. Genau das sei jedoch der Fall, argumentierte Carla Hinrichs, ehemalige Sprecherin der Gruppe, nach der Razzia. «Wir sind als Gruppe ja primär auf die Aufklärung der Gesellschaft über die Klimakrise ausgerichtet.» Nach Angaben der Gruppe ist Hinrichs eine der Beschuldigten.
Nach der Erhebung der Anklage wurde Hinrichs in einer Mitteilung der Gruppe zitiert: «Was tut man, wenn alles auf dem Spiel steht? Man tut sich zusammen und versucht, Alarm zu schlagen!» Dafür werde man nun angeklagt. «Wir friedlich protestierende Menschen sollen für das Überbringen der schlechten Nachrichten verurteilt werden, für das Beharren auf Gerechtigkeit und dafür, dabei nicht allein gewesen zu sein. Ist das gerecht?»