Extremismus

Deutscher Politiker vor Gericht wegen verbotener SA-Parole

18.04.2024, 15:20

Ein Politiker der rechtspopulistischen AfD in Deutschland, Björn Höcke, steht vor Gericht. Hat er wissentlich eine verbotene Parole der SA verwendet?

Ein Politiker der rechtspopulistischen AfD in Deutschland soll NS-Vokabular verwendet haben und muss sich deshalb von diesem Donnerstag an vor Gericht verantworten. 

Björn Höcke, Chef der AfD in Thüringen, wird vorgeworfen, die verbotene Losung der Sturmabteilung (SA), der paramilitärischen Kampforganisation der Nazi-Partei NSDAP, verwendet zu haben. Konkret geht es um die SA-Parole «Alles für Deutschland!». Er soll sie in zwei Reden verwendet haben.

Höcke gilt als einer der umstrittensten Politiker in Deutschland. Seine Thüringer AfD wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft und beobachtet. Immer wieder gerieten Höckes Reden in die Diskussion, immer wieder wurde auch gegen ihn ermittelt. Das Verfahren in Halle ist nun der erste Prozess, dem er sich stellen muss.

Zum ersten Verhandlungstag waren neben zahlreichen Medienvertretern auch mehrere Hundert Höcke-Gegner gekommen. Sie demonstrierten am Morgen friedlich vor dem Justizgebäude. Höcke hatte vor dem Prozess in einer Fernsehsendung beteuert, dass er nicht wusste, dass es sich bei der Parole um eine SA-Losung handelte. «Es ist ein Allerweltsspruch», hatte er gesagt. Bei den Landtagswahlen in Thüringen am 1. September will Höcke - ein früherer Geschichtslehrer - als AfD-Spitzenkandidat ins Rennen gehen. 

Noch kurz vor Beginn des Prozesses gegen den 52-Jährigen war der Umfang der Anklage verändert worden. Die Kammer habe am Mittwoch beschlossen, die Anklagepunkte zum Verwenden der verbotenen Parole in Gera wieder von dem Fall in Merseburg abzutrennen, sagte Gerichtssprecherin Adina Kessler-Jensch am Donnerstagmorgen in Halle. 

Grund dafür sei, dass die Verteidiger von Höcke kurzfristig gewechselt haben. Dem Thüringer Parteichef wird vorgeworfen, Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verwendet zu haben. Das Strafmaß liegt zwischen einer Geldstrafe und einer Freiheitsstrafe von drei Jahren.

Die neue Verteidigung von Höcke habe noch keine Einsicht in die Akten zum Vorfall in Gera und deshalb nicht ausreichend Zeit gehabt, sich auf die Verhandlung am Donnerstag vorzubereiten. «Dieser Teil des Vorwurfs wird also nicht Gegenstand des heutigen Hauptverhandlungstages sein», sagte Kessler-Jensch.

Ausgangspunkt für die Anklage gegen Höcke ist also eine Rede, die er im Mai 2021 in Merseburg in Sachsen-Anhalt gehalten hat. Zunächst soll nun nur diese Rede Teil der Hauptverhandlung sein.

Höcke soll die SA-Parole aber noch einmal verwendet haben - im vergangenen Dezember bei einer Veranstaltung der AfD im thüringischen Gera. Dort soll Höcke als Redner den Angaben zufolge den ersten Teil «Alles für» selbst gesprochen und das Publikum durch Gesten animiert haben, «Deutschland» zu rufen. Die Anklagepunkte zu diesem Vorfall wurden nun wieder von den Punkten zu der Rede in Merseburg abgetrennt. 

Im Prozess warf die Staatsanwaltschaft Höcke vor, von der Herkunft der SA-Losung «Alles für Deutschland» gewusst zu haben. Ihm sei bekannt gewesen, dass es sich um eine verbotene Losung handelte, hieß es in der vor dem Landgericht Halle verlesenen Anklage. Nach der Verlesung durch Staatsanwalt Benedikt Bernzen endete der erste Verhandlungstag.

Höcke wird sich nicht nur in Halle einem Prozess stellen müssen. Auch am Landgericht Mühlhausen in Thüringen wurde eine Anklage zugelassen - dort geht es um den Vorwurf der Volksverhetzung. 

Höckes Verteidigung stellte am ersten Prozesstag mehrere Anträge - unter anderem eine Beschwerde gegen einen Beschluss, wonach Tonaufnahmen nicht gestattet sein sollen. Das Gericht lehnte dies ab.